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   BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81   

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BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81 (https://dejure.org/1982,1030)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1982 - IVb ZB 865/81 (https://dejure.org/1982,1030)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 865/81 (https://dejure.org/1982,1030)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587, § 1587a
    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Ehezeitende; Zustimmung des Scheidungsantrags; Zugang des Prozeßkostenhilfegesuchs; Berechnung der Gesamtzeit der Ehe

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2379
  • MDR 1983, 41
  • FamRZ 1982, 1005
  • FamRZ 1982, 999
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.02.1980 - IV ZB 7/79
    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81
    Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 27. Februar 1980 - IV ZB 7/79 - NJW 1980, 1161 = FamRZ 1980, 552 für die Fälle entschieden, in denen das Scheidungsverfahren ausgesetzt war oder längere Zeit geruht hatte und später wieder aufgenommen wurde.
  • BGH, 01.07.1981 - IVb ZB 659/80

    Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81
    Weil es für die Höhe des Versorgungsausgleichs auf die Verhältnisse bei Ehezeitende ankommt (BGHZ 81, 100, 123 [BGH 01.07.1981 - IVb ZB 659/80]; Senatsbeschlüssevom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 - NJW 1982, 379 = FamRZ 1982, 154 undvom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362), muß in die Berechnung nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB eine bis zum 31. März 1995 laufende Gesamtzeit eingestellt werden.
  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81
    Der Senat hat bereits entschieden, daß damit wie in § 1587 Abs. 2 BGB das Ende des vorhergehenden Monats, also das "Ehezeitende", gemeint ist (BGHZ 82, 66, 70) [BGH 14.10.1981 - IVb ZB 593/80].
  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 650/80

    Versorgungsausgleich - Ehezeitende - Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81
    MitBeschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 650/80 - NJW 1982, 280 = FamRZ 1982, 153 hat der Senat daran auch für den Fall festgehalten, daß die Ehe nicht auf den ersten Scheidungsantrag, sondern auf einen später gestellten Antrag des Gegners geschieden wird.
  • BGH, 21.10.1981 - IVb ZB 914/80

    Berücksichtigung einer weniger als zwei Jahre zurückliegenden Beförderung bei der

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81
    Das stimmt mit der Rechtsprechung des Senats zu der entsprechenden Vorschrift des § 5 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes - BeamtVG - vom 24. August 1976, BGBl I 2485, überein (Beschluß vom 21. Oktober 1981 - IVb ZB 914/80 - NJW 1982, 222 = FamRZ 1982, 31) und wird von den weiteren Beschwerden nicht in Frage gestellt.
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 873/80

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Einschlagung eines anderen Berufswegs

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81
    Weil es für die Höhe des Versorgungsausgleichs auf die Verhältnisse bei Ehezeitende ankommt (BGHZ 81, 100, 123 [BGH 01.07.1981 - IVb ZB 659/80]; Senatsbeschlüssevom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 - NJW 1982, 379 = FamRZ 1982, 154 undvom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362), muß in die Berechnung nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB eine bis zum 31. März 1995 laufende Gesamtzeit eingestellt werden.
  • BGH, 13.01.1982 - IVb ZB 544/81

    Rechtsnatur und Bewertung der Versorgungsaussichten von Widerrufsbeamten

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81
    Weil es für die Höhe des Versorgungsausgleichs auf die Verhältnisse bei Ehezeitende ankommt (BGHZ 81, 100, 123 [BGH 01.07.1981 - IVb ZB 659/80]; Senatsbeschlüssevom 11. November 1981 - IVb ZB 873/80 - NJW 1982, 379 = FamRZ 1982, 154 undvom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362), muß in die Berechnung nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB eine bis zum 31. März 1995 laufende Gesamtzeit eingestellt werden.
  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 726/81

    Berechnung der Gesamtzeit; Berücksichtigung einer vorgezogenen Altersgrenze

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81
    Der Senat hat weiterhin in dem genannten und in dem weiteren, ebenfalls gleichzeitig verkündeten, zur Veröffentlichung vorgesehenen und beigefügten Beschluß in der Sache IVb ZB 726/81 entschieden, daß darüber hinaus die besonderen Altersgrenzen des § 45 Abs. 2 SG, nach denen Berufssoldaten je nach ihrem Dienstgrad und ihrer Verwendung schon nach dem Überschreiten des 41., 53., 55., 57 und 59. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt werden können (§ 44 Abs. 2 SG) und tatsächlich im Regelfall zur Ruhe gesetzt werden, bei der Bestimmung der Gesamtzeit zu beachten sind.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 865/81
    Eine derartige Folge des Ausgleichs hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. Februar 1980 (BVerfGE 53, 257, 303 f., 308) zwar für verfassungsrechtlich bedenklich gehalten, daraus jedoch weder die Nichtigkeit der gesetzlichen Regelung des Versorgungsausgleichs noch ihre Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz abgeleitet, sondern ausgesprochen, es sei von Verfassungs wegen geboten, daß der Gesetzgeber die Bestimmungen über die (Übertragung und) Begründung von Rentenanwartschaften in einer der gesetzlichen Rentenversicherungen durch Regelungen ergänzt, die es ermöglichen, derartigen nachträglich eintretenden grundrechtswidrigen Auswirkungen des Versorgungsausgleichs zu begegnen.
  • BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83

    § 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich

    Zur Tragweite dieser Stichtagsregelung hat der Senat bisher entschieden, daß danach für die Höhe der Versorgung ihr am Ehezeitende erreichter Wert maßgebend ist, wohingegen die Form des Ausgleichs dadurch nicht berührt wird, diese sich vielmehr nach den Umständen richtet, die bei der - tatrichterlichen - Entscheidung gegeben sind (Senatsbeschlüsse BGHZ 81, 100, 123, vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364 - und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 und IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1003, 1004 und 1005, 1006).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84

    Berücksichtigung von nachträglich eingetretenen Wertunterschieden

    Dieses .sah vielmehr, wie in dem angefochtenen Beschluß anhand der Rechtsprechung des Senats zutreffend dargelegt ist, außer im Falle des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB eine Berücksichtigung von nach Ehezeitende eingetretenen Veränderungen der die Versorgungslage der Ehegatten bestimmenden tatsächlichen, individuellen Verhältnisse bei der Höhe des Ausgleichs nicht vor (BGHZ aaO.; Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364 und vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005, 1006).
  • BGH, 28.10.1992 - XII ZB 42/91

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei längerer

    Die Beteiligung des Ehegatten an einer in kürzerer Zeit erworbenen Versorgung entspricht jedoch dem gesetzlich vorgeschriebenen und verfassungsrechtlich (nach Art. 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 GG) gebotenen Grundsatz der Halbteilung der in der Ehezeit erworbenen Anrechte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81, IVb ZB 726/81 und IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 999 ff, 1003 ff und 1005 ff).
  • BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 118/82

    Berücksichtigung der Beförderung eines Beamten nach dem Ehe der Ehezeit

    Änderungen derartiger Umstände, die erst nach dem Ende der Ehezeit eintreten, bleiben für die Höhe des Ausgleichs unberücksichtigt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 1982 - IVb ZB 544/81 - FamRZ 1982, 362, 364; vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 1003, 1004; vom selben Tage - IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005, 1006 und vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 139/83 - FamRZ 1986, 975 f.).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 4/95

    Bewertung der Soldatenversorgung nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand im

    Nachdem das Stichtagsprinzip seit Inkrafttreten des § 10a VAHRG eine Durchbrechung erfahren hat, kann es nicht mehr darauf ankommen, wann der die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand auslösende Umstand eingetreten ist, so daß dahinstehen kann, ob der Antrag nach § 2 Abs. 1 Pers-StärkeG vor oder nach dem Ehezeitende gestellt worden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1988 aaO.; anders noch im Hinblick auf die frühere Rechtslage Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005).
  • OLG München, 30.11.1983 - 4 UF 226/83
    cc) Einer Einbeziehung in den Versorgungsausgleich steht dies jedoch nicht entgegen, denn diese Frist ist ähnlich wie die Zwei-Jahresfrist des § 5 Abs. 3 BeamtVG (vgl. BGH FamRZ 1982, 31 = BGHF 2, 889) und des § 18 Abs. 1 S. 1 SVG (vgl. BGH FamRZ 1982, 1005 = BGHF 3, 445) ungeachtet der Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen eine ähnliche zeitliche Voraussetzung wie die in § 1587a Abs. 7 BGB erwähnte Warte-, Mindestbeschäftigungs- oder Mindestversicherungszeit, die für Zwecke der Bewertung versorgungsausgleichspflichtiger Anwartschaften oder Aussichten außer Betracht zu bleiben hat.

    Zugrunde zu legen ist hier die am Ende der Ehezeit geltende Altersgrenze von 53 Jahren, weil es - wie bereits in anderem Zusammenhang erwähnt - für die Höhe des Versorgungsausgleichs grundsätzlich auf die Verhältnisse an dem Ende der Ehezeit ankommt (BGH FamRZ 1982, 1005 = BGHF 3, 445).

  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 184/82

    Ermittlung der auszugleichenden Versorgungsanwartschaften bei einer Notarkasse

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind besondere - von dem gewöhnlich vorgesehenen Ruhestandsalter abweichende - vorgezogene und hinausgeschobene Altersgrenzen, die für bestimmte Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes gelten, im Versorgungsausgleich zu beachten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 - a.a.O. und IVb ZB 865/81 = FamRZ 1982, 1005).
  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 132/94

    Versorgungsausgleich bei einem Berufssoldaten im vorzeitigen Ruhestand

    Nachdem das Stichtagsprinzip seit Inkrafttreten des § 10a VAHRG eine Durchbrechung erfahren hat, kann es nicht mehr darauf ankommen, wann der die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand auslösende Umstand eingetreten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1988 a.a.O.; anders noch im Hinblick auf die frühere Rechtslage Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005).
  • BGH, 11.01.1995 - XII ZB 104/91

    Einbeziehung der Versorgung eines Wahlbeamten in den Versorgungsausgleich

    Der Senat hat bereits entschieden, daß in den Fällen von Beamtengruppen mit vorgezogenen Altersgrenzen die Gesamtzeit im Sinne des § 1587a Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 BGB nur bis zur jeweils geltenden besonderen Altersgrenze dauert, weil die Versorgung tatsächlich in dieser Zeit erdient wird und eine Hochrechnung bis zur allgemeinen Altersgrenze ihren wahren Wert verfälschen würde (Senatsbeschlüsse jeweils vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 741/81 - FamRZ 1982, 999, 1001; IVb ZB 726/81 - FamRZ 1982, 1003, 1004 und IVb ZB 865/81 - FamRZ 1982, 1005).
  • OLG Koblenz, 18.02.2004 - 7 UF 828/03

    Berücksichtigung der Absenkung der Versorgungsbezüge bei der Entscheidung über

    Hierbei ist - wie vom Familiengericht zutreffend ausgeführt - eine Ehezeit vom 01.02.1993 bis zum 31.01.2002 zugrunde zu legen (§ 1587 Abs. 2 BGB ), weil das Ende der Ehezeit durch die Zustellung des verfahrenseinleitenden Scheidungsantrags bestimmt wurde, auch wenn die Scheidung aufgrund des erst später gestellten Antrags des Antragsgegners ausgesprochen wurde (vgl. BGH FamRZ 1982, 1005 ; 1991, 1042 und Johannsen/Henrich/Hahne, aaO., § 1587 Rdn. 31).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2002 - 9 UF 157/02

    Im Falle der Ehescheidung ist der Versorgungsausgleich durch das Amtsgericht von

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 139/83

    Bewertung einer Anwartschaft auf Soldatenversorgung; Berücksichtigung der

  • BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 17/83

    Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rentenanwartschaften bei der BfA -

  • OLG Bremen, 12.07.1985 - 5 UF 181/84
  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 66/83

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Auswirkungen eines Wegfalls eines örtlichen

  • BGH, 12.06.1985 - IVb ZB 566/81

    Versorgungsausgleich nach Scheidung zwischem einen Beamten und Ehefrau -

  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZR 396/81

    Versorgungsausgleich nach Ehescheidung - Versorgungsausgleich im Wege des

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